Die elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA)
In vielen europäischen Ländern ist die elektronische Patientenakte (ePA) bereits etabliert, bald wird sie flächendeckend auch bei uns eingeführt. Gesetzlich Versicherte werden in Kürze von ihrer Krankenkasse eine ePA erhalten. Private Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, eine ePA anzubieten, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Detaillierte Informationen zur ePA finden Sie auf den Webseiten von www.gematik.de und dem Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/epa-fuer-alle-in-modellregionen-gestartet.html

Der Arztbrief – ob in Klinik oder (Facharzt-)Praxis – ist ein wichtiges Kommunikationsmittel. Zum einen dient er als Dokumentationselement, zum anderen als belangvolles Medium für die Übermittlung von Zusammenhängen und detaillierten Informationen an die Weiterbehandler der Patienten.

