Wer kennt das Geburtstagsständchen „Happy Birthday to you“ nicht?
Aber wer kennt schon die Geschichte dahinter?
Es waren zwei kompetente Frauen, die dieses Lied erschufen. Die eine komponierte die eingängige Melodie dieses Musikstückes, die andere schuf den passenden Text dazu. Das Schwesternduo Mildred Hill (1859-1916) und Patty Smith Hill (1868-1946) stammte aus Louisville/Kentucky. Sie arbeiteten im Louisville Experimental Kindergarten, Patty Hill als Leiterin, ihre Schwester Mildred als Erzieherin. Mildred komponierte das Stück ursprünglich als Begrüßungslied für die Kinder im Kindergarten. Das Kinderlied trug damals den Titel „Good Morning To All“ („Guten Morgen an alle“) aus der Feder von Patty. Vor mehr als 130 Jahren, im Jahr 1893, veröffentlichten sie die Ursprungsversion in ihrem Liederbuch „Song Stories for the Kindergarten“.
Wer wann den Text zu einem Geburtstagsständchen mit dem eingängigen, simplen „Happy Birthday to you“ änderte, ist unklar (es ist nicht belegt, ob es die Schwestern selbst waren oder ggf. der Liederbuchherausgeber Robert H. Coleman).
Der US-Rechtswissenschaftler Robert Brauneis schrieb in seinem 68-seitigen Aufsatz zum „Urheberrecht und das beliebteste Lied der Welt“(http://www.robertbrauneis.net/happybirthday.htm), dass das Lied“ extrem einfach zu singen, aber musikalisch interessant und emotional ausdrucksstark ist“ und durch den einfachen, nur aus sechs Wörtern bestehenden Text und die eingängige Melodie zu den verschiedensten Anlässen einfach verändert und genutzt werden könne.
Die Melodie jedoch hätte vermutlich nicht so einen weltweiten Erfolg gehabt ohne die Umtextung in ein Geburtstagslied mit dem heute bekannten Text, der im Laufe der Zeit in zahlreiche Sprachen übersetzt wurde, mutmaßt der Wissenschaftler.
Ein legendärer Auftritt war der von Marilyn Monroe im Mai 1962 im New Yorker Madison Square Garden, als sie die Feierhymne „Happy Birthday Mr. President“ anlässlich des Geburtstags von John F. Kennedy ins Mikrofon hauchte.
1988 hatte sich der Musikriese Warner Music Group für 25 Millionen Dollar das Urheberrecht an dem Lied für sich beansprucht und jährlich Millionen dafür abkassiert. Der Song durfte zwar im privaten Rahmen gesungen werden, jedoch sobald das öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken geschah, kassierte der Konzern kräftig ab.
2008 wird das Lied im Guinness-Buch der Rekorde als eines von drei der bekanntesten Musikstücke in englischer Sprache geehrt.
2015 etwa wird das Lied durch ein US-Bundesgericht „Happy Birthday To You“ zum Allgemeingut erklärt hat. Nun darf es jeder singen, verwenden und veröffentlichen, Lizenzgebühren fallen nicht mehr an.
„Happy Birthday to you“ – ein Welthit mit Geschichte.