Urlaub … die schönste „Jahreszeit“
Urlaubsanspruch – 10 Fragen und Antworten
Hat man automatisch nur die gesetzlichen 24 Tage Urlaub?
Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr – das ist richtig (bei einer Sechstagewoche, bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Urlaubstage), jedoch können durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Hier empfiehlt sich der Blick in den abgeschlossenen Vertrag.
Muss man seinen Urlaub schon am Jahresbeginn für das ganze Jahr planen?
Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, den Urlaub bereits zu Jahresbeginn komplett zu (ver)planen. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, damit die eigenen Urlaubswünsche berücksichtigt werden können. Dies sollte aber nicht den kompletten Jahresurlaub umfassen, vielmehr sollten ein paar Urlaubstage für unvorhergesehene Situationen in petto gehalten werden. Ein Vetorecht hat der Arbeitgeber nur, wenn dringende betriebliche Belange gegen die Urlaubswünsche sprechen.
Verfällt nicht genommener Urlaub automatisch am Jahresende?
Grundsätzlich verfällt nicht genommener Urlaub nach 15 Monaten, d. h. er muss bis Ende März des Folgejahres genommen worden sein. Ausnahmen gelten bei Krankheit oder besonderen Umständen oder wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, darauf hinzuweisen, dass der Urlaub verfällt, dann könnte es noch einen kleinen Aufschub geben.
Hat man in der Probezeit ein Recht auf Urlaub?
Tatsächlich ja. Auch während der Probezeit hat man Anspruch auf Urlaub, der anteilig berechnet wird (1/12 des Jahresurlaubs pro Monat).
Kann man ungenutzten Urlaub einfach ausbezahlen lassen?
Eine Auszahlung von ungenutztem Urlaub ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses) möglich, denn er der Erholung und soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden erhalten.
Hat man als Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja, Minijobber haben ebenfalls Anspruch auf bezahlte freie Tage, die anteilig zum Arbeitsumfang nach folgender Formel berechnet wird: (Urlaubsanspruch Vollzeit x Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche)/übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit. Das heißt: Ein Vollzeitmitarbeiter erhält 24 Tage bezahlten Urlaub. Der Teilzeitmitarbeiter arbeitet an 4 Tagen pro Woche, im Unternehmen gilt die Fünftagewoche. Es ergibt sich folgende Rechnung: (24 x 4) : 5 = 19 Urlaubstage für den Minijobber).
Kann man seinen gesamten Urlaub am Stück nehmen?
Grundsätzlich kann man seinen gesamten Urlaub am Stück nehmen, jedoch muss der Arbeitgeber sein Okay geben und die betrieblichen Belange müssen berücksichtigt werden. Rein rechtlich steht dem aber nichts im Wege, aber siehe auch Punkt 2 bzw. 5.
Haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang bei Urlaubsplanung in der Schulferienzeit?
In vielen Unternehmen haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern einen gewissen Vorrang bei der Urlaubsplanung während der Schulferien, dies hängt jedoch von den internen Regelungen ab. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. Es sollte aber immer ein innerbetrieblicher Konsens unter den Mitarbeitenden herrschen, damit das Betriebsklima keinen Schaden nimmt.
Was ist bei Krankheit im Urlaub zu beachten?
Tritt im Urlaub ein Krankheitsfall ein, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt. Sie stehen dem Arbeitnehmer dann später im Jahr als nicht verbrauchter Anspruch zu. Urlaub soll der Erholung dienen und wer krank ist, erholt sich nicht (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/)
Gelten Heiligabend und Silvester als halbe Urlaubstage?
Das Bundesurlaubsgesetz kennt nur ganze Urlaubstage, zudem gelten Heiligabend und Silvester rein rechtlich als normale Werktage. Arbeitnehmer, die an diesem Tag freihaben möchten, müssen einen ganzen Tag Urlaub investieren. Andere Regeln gelten nur, wenn vertraglich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Gewähren Unternehmen den Mitarbeitern an Heiligabend oder Silvester einen halben freien Tag, dürfen Arbeitnehmer, die für diesen Tag Urlaub einreichen, nicht benachteiligt werden. In diesem Fall fällt eben auch nur ein halber Urlaubstag an.
Soll ein Betrieb zwischen den Feiertagen geschlossen bleiben und die Belegschaft in den Betriebsurlaub geschickt werden, hat der Arbeitgeber unbedingt die Regelungen zum Betriebsurlaub zu beachten. Generell bezieht sich dies auf betriebsbedingte Umstände, die ein normales Fortführen der täglichen Arbeit nicht möglich machen (wenn die Auftragszahl für einen vorhersehbaren Zeitraum merklich sinkt oder Umbauarbeiten an den Geschäftsräumen eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit verhindert oder gar die Abwesenheit des Chefs, wenn dessen Präsenz zwingend für die Ausübung der Arbeit erforderlich ist). Wie lange die Ankündigungsfrist von Betriebsurlaub sein muss, ist gesetzlich nicht festgelegt, sie sollte aber im Rahmen des Zumutbaren sein, man geht von mindestens sechs Monaten aus.
Und wer einen Tipp für eine Abwesenheitsmeldung in Deutsch, Englisch oder Französisch benötigt, einfach hier klicken: https://www.u-schaecher.de/englische-abwesenheitsmeldung/