Die elektronische Patientenakte (ePA)
In vielen europäischen Ländern ist die elektronische Patientenakte (ePA) bereits etabliert, bald wird sie flächendeckend auch bei uns eingeführt. Gesetzlich Versicherte werden in Kürze von ihrer Krankenkasse eine ePA erhalten. Private Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, eine ePA anzubieten, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Detaillierte Informationen zur ePA finden Sie auf den Webseiten von www.gematik.de und dem Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/epa-fuer-alle-in-modellregionen-gestartet.html
Was bietet die digitale Akte?
Nehmen Versicherte künftig ärztliche Hilfe in Anspruch, können die behandelnden Ärzte in der ePA nach relevanten Informationen suchen, wie etwa Vorerkrankungen oder regelmäßig eingenommene Medikamente. Auch die Versicherten selbst sollen von einem besseren Überblick profitieren, da Arztbriefe, Medikamentendaten und Untersuchungsergebnisse in der ePA gespeichert werden. Dies kann die Behandlung optimieren, Doppeluntersuchungen vermeiden und die Patientensicherheit erhöhen, z. B. indem potenzielle Wechselwirkungen von Medikamenten frühzeitig erkannt werden.
Ab Mitte Januar legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA an, die schrittweise mit Daten gefüllt wird. Der Start erfolgt zunächst mit rund 300 Praxen in den Modellregionen Hamburg und Umgebung, Franken sowie Nordrhein-Westfalen. Nach einigen Wochen wird die ePA in medizinischen Einrichtungen bundesweit verfügbar sein*. Durch die Integration des E-Rezepts werden alle verschriebenen und ausgegebenen Medikamente automatisch in eine Medikationsliste aufgenommen. Ärzte sind verpflichtet, ihre Befunde und Behandlungsberichte in die ePA einzupflegen. Zudem können auch medizinische Daten aus der Vergangenheit hinzugefügt werden, entweder von den Versicherten selbst über die App der Krankenkasse oder durch eine Beauftragung der Krankenkasse.
Wie sind die aktuellen Entwicklungen? (Stand 03/2025)
*Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV, https://www.kbv.de/html/epa.php) hat angekündigt, dass sich die bundesweite Einführung der ePA voraussichtlich über den April hinaus verzögern wird. Verbandschef Andreas Gassen äußerte, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach zwar plant, die Einführung vor dem Regierungswechsel anzukündigen, jedoch nicht davon ausgeht, dass die ePA im April bundesweit einsatzbereit sein wird. Grund: In den Testregionen fehlt in vielen Praxen noch die notwendige Software. Gassen betonte, dass die Hersteller Schwierigkeiten haben, die Anforderungen zu erfüllen. Zudem müssen alle Sicherheitslücken, die vom Chaos Computer Club identifiziert wurden, geschlossen werden, bevor die Bundesdatenschutzbeauftragte die Einführung bestätigen kann. „Eine verpflichtende Einführung kann und darf es vorher nicht geben“, so Gassen.
Zugriffsrechte selbst festlegen?
Der Zugriff auf die ePA soll so einfach wie sicher sein. Gesetzlich Versicherte müssen lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte in der behandelnden Einrichtung einlesen lassen, wodurch die Einrichtung standardmäßig für 90 Tage Zugriff erhält. Über die App ihrer Krankenversicherung können Versicherte diesen Zugriff jederzeit beenden oder bestimmte Informationen verbergen (z. B. App der Techniker Krankenkasse: TK-Safe. In der TK-APP registriert, hat der Versicherte seine Gesundheitsdaten immer fest im Griff). Der Versicherte hat auch die Möglichkeit, einen unbegrenzten Zugriff zu gewähren, beispielsweise wenn er dauerhaft in einer Praxis behandelt wird. Privatversicherte müssen den Zugriff aktiv über die App freigeben. Modernste Sicherheitsstandards gewährleisten den Schutz der gespeicherten Daten. Alle Informationen sind verschlüsselt, werden auf Servern in Deutschland gespeichert und über sichere Kanäle übertragen. Nur der Versicherte und die Praxisteams haben Zugriff auf die Daten – so die Theorie.