so entschied sich die sprachkritische Jury nun Anfang des Jahres für das „Sondervermögen“ als Unwort des Jahres.
Sie ist der Meinung, dass dieser Begriff in die Irre führe und die wahre Bedeutung, nämlich die der Schuldenaufnahme (!), kaschiere.
Während der Begriff bei Fonds für Sicherheit und Anlegerschutz steht, bedeutet er im Staatsrecht eben de facto zweckgebundene Schuldenaufnahme.
Die Jury kritisiert diesen Begriff als „Tarnvokabel“, er suggeriere einen positiven Wert (Vermögen), während es sich faktisch um Kredite handelt, die künftige Generationen belasten.
Als Unwort kommen nach Angaben der Verantwortlichen Begriffe und Formulierungen infrage, die gegen die Prinzipien der Menschenwürde oder Demokratie verstoßen, die gesellschaftliche Gruppen diskriminieren oder die beschönigend, verschleiernd oder irreführend sind. Bis zum Jahresende können Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge bei dem Ausschuss einreichen. Wie häufig ein Begriff vorgeschlagen wurde, ist nicht entscheidend für die Kür des Unwortes des Jahres.
Fazit:
Auch die diesjährige Wahl für das Unwort des Jahres 2025 ist ein Aufruf zur Reflexion über unsere Sprache und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft.