Rund um den Urlaub

Urlaub … die schönste „Jahreszeit“

Urlaubsanspruch – 10 Fragen und Antworten

Hat man automatisch nur die gesetzlichen 24 Tage Urlaub?

Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr – das ist richtig (bei einer Sechstagewoche, bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Urlaubstage), jedoch können durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Hier empfiehlt sich der Blick in den abgeschlossenen Vertrag.

Muss man seinen Urlaub schon am Jahresbeginn für das ganze Jahr planen?

Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, den Urlaub bereits zu Jahresbeginn komplett zu (ver)planen. Es empfiehlt sich jedoch, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, damit die eigenen Urlaubswünsche berücksichtigt werden können. Dies sollte aber nicht den kompletten Jahresurlaub umfassen, vielmehr sollten ein paar Urlaubstage für unvorhergesehene Situationen in petto gehalten werden. Ein Vetorecht hat der Arbeitgeber nur, wenn dringende betriebliche Belange gegen die Urlaubswünsche sprechen. […]